Wulffs Hintertür bei der Bundespräsidentenwahl

Jun 29

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland regelt in Artikel 55, dass der Bundespräsident keiner Regierung angehören darf.1 Für den Kandidaten Christian Wulff heißt das: Will er zum Bundespräsidenten gewählt werden können, müsste er nicht nur vor der Wahl am morgigen Mittwoch von seinem Amt als Ministerpräsident von Niedersachsen zurücktreten, sondern hätte sich auch längst schon um seine dortige Nachfolge kümmern müssen. Die Landesverfassung sieht nämlich widerrum vor, dass zurückgetretene Mitglieder der dortigen Regierung geschäftsführend im Amt bleiben, bis die Nachfolger diese übernehmen. Pro forma bedeutet das: Christian Wulff ist es derzeit nicht möglich, die Wahl zum Bundespräsidenten anzunehmen. Dies wäre ein klarer Verfassungsbruch.

Wie sicher sich Herr Wulff seiner Wahl zu sein scheint, zeigt eine geplante Option um der oben genannten Zwickmühle zu entkommen.2 Weil er im Falle einer Niederlage Ministerpräsident in Niedersachsen bleiben möchte, wird er wohl in dieser Funktion auch an der Bundesversammlung teilnehmen. Für den Fall, dass er gewählt wird, möchte er sich kurz vor Verkündigung des Ergebnisses in einem Hinterzimmer zurückziehen, wo er über ein vorbereitetes Dokument dem stellvertretenden Ministerpräsident Jörg Bode von der FDP die kommissarischen Amtsgeschäfte überträgt und er schließlich von seinem Amt zurücktritt. Anschließend tritt er wieder vor die Delegierten und lässt sich fragen, ob er die Wahl annimmt.

Es ist schon erstaunlich, zu welchen Taschenspielertricks jemand bereit ist, der das höchste Amt im Staate anstrebt. Nicht nur, dass Wulff durch diese Taktierereien den Eindruck erweckt, als glaube er selbst noch nicht an seinen Sieg. Viel schlimmer ist der bittere Beigeschmack, der dieser Vorgehensweise anhaftet. Man stellt sich unweigerlich die Frage, ob dieser Mann dem angestrebten Amt den nötigen Respekt zollt oder ob es für ihn nur eine mögliche Option ist. Er setzt ganz offensichtlich eben nicht alles auf diese eine Karte, sondern hält sich bewußt das warme Nest über eine Hintertür offen, die zwar nicht rechtsbeugend aber in jedem Falle moralisch verwerflich sein dürfte. Dieses Grundverständnis von Demokratie spricht dafür, dass er eben nicht für das Amt des Staatsoberhaupts geeignet ist.

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